Bäsakammertheater Aufführung

Bericht Hauptversammlung 15.03.2024

Hauptversammlung des Bäsakammertheater Gemmrigheim e.V.

Im März fand die Hauptversammlung des Bäsakammertheater Gemmrigheim e.V. statt. Der erste Vorsitzende Tobias Noack begrüßte die anwesenden Mitglieder sowie Bürgermeister Dr. Jörg Frauhammer. Bevor mit der Tagesordnung begonnen wurde, gedachte man einem verstorbenen Mitglied und erinnerte an die von ihm erbrachten Leistungen zum Wohle des Vereins.

Im Anschluss berichtete Tobias Noack über das vergangene Vereinsjahr. Neben dem Mitgliederausflug nach Frankfurt am Main, war die Aufführung des Theaterstücks „Die Drei von Zimmer 13“ das Highlight des Jahres. Darüber hinaus gab Tobias Noack einen Ausblick über die anstehenden Aktionen im Jahr 2024, zu denen neben dem jährlichen Vereinsausflug und der Überarbeitung der Vereins Homepage auch die Aufführung des Theaterstücks „…ich will doch nur dein Bestes“ (Termine: 08.11.-10.11.2024 sowie 15.11.-16.11.2024) zählen. Der erste Vorsitzende bedankt sich bei allen Mitgliedern, die sich im Jahr 2023 für den Verein eingesetzt haben und sich auch im Jahr 2024 einsetzen werden. Kassier Julian Scholl berichtete insbesondere über einen positiven Jahresabschluss 2023, der durch die Kassenprüfer Renate Rampmaier und Richard Knoblauch bestätigt wurde. Anschließend nahm Bürgermeister Dr. Jörg Frauhammer die Entlastung des Vorstands und der Funktionäre vor, welche durch die anwesenden Mitglieder einstimmig erteilt wurde.

Als weiteren Punkt der Tagesordnung erfolgte die Abstimmung über die Ernennung von Ehrenmitgliedern des Vereins. Wolfgang Scholl hatte 32 Jahre das Amt des 1. Vorsitzenden inne und ist zudem seit 28 Jahren als Regisseur für den Verein tätig. Brunhilde Mühlegger nimmt seit über 21 Jahren die Funktion der 2. Vorsitzenden wahr und hatte zuvor 4 Jahre das Amt der Kassenprüferin und 8 Jahre der Schriftführerin inne. Hugo Mühlegger war 26 Jahre als Kassier und zuvor 2 Jahre als Kassenprüfer für den Verein tätig. Alle drei Mitglieder erfüllen damit die Voraussetzungen zur Ernennung, weshalb im Rahmen der Hauptversammlung beschlossen wurde, diese als Ehrenmitglieder zu ernennen.